…früher auch aktive Sterbehilfe genannt, bedeutet die Verabreichung einer Substanz zur Herbeiführung des Todes durch eine zweite Person. Tötung auf Verlangen ist in Deutschland gemäß § 216 StGB strafbar.
In Gesprächen über Todeswünsche und Krisensituationen kann auch die Thematik oder sogar der Wunsch nach assistiertem Suizid auftauchen.
Der (ärztlich) assistierte Suizid stellt eine Form der straflosen Beihilfe zur Selbsttötung dar, sofern eine dritte Person (z.B. Arzt oder Ärztin) bei der Vorbereitung oder Durchführung einer eigenverantwortlichen Selbsttötung durch Verschaffung, nicht aber Verabreichung, eines todbringenden Mittels Unterstützung leistet.